Rechtsprechung

Kein Sachverständiger zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung

Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.

Gericht:
VwGH
Geschäftszahl:
87/14/0067
Entscheidung:
15.03.1988
Norm:
BAO §177