Rechtsprechung

Kein Zuschlag bei Entlüftung in Bad:

 (MietSlg 59.268)  Dass das Bad über eine Bade- und Duschmöglichkeit und eine Entlüftung ins Freie verfügt, rechtfertigt keinen Zuschlag.

Gericht:
LGZ Wien
Geschäftszahl:
39 R 89/07p
Entscheidung:
28.03.2007
Norm:
LGZ Wien