Rechtsprechung

Kein Zuschlag für bloßes Kellerabteil:

(MietSlg 63.305) Ein Kellerabteil, gehört typischerweise zur „Normwohnung“ iSd § 2 RichtWG, lediglich für einen vorhandenen Kinderwagen- und Fahrradabstellraum gebührt ein Zuschlag von 1 %.

Geschäftszahl:
39 R 272/10d
Entscheidung:
12.01.2011
Norm:
§ 16 MRG