Rechtsprechung

Kein Zuschlag für Fenster und Verfliesung des Badeszimmers:

(MietSlg 58.261) Für ein Fenster im Bad ist die Berechtigung eines Zuschlages abzulehnen. Ebenso für die Verfliesung des Badezimmers.

Gericht:
LGZ Wien
Geschäftszahl:
39 R 245/06b
Entscheidung:
18.10.2006
Norm:
§ 16 MRG