Keine abschnittsweise Gebührenbestimmung (§ 38 GebAG) – Hilfskräftehonorierung nicht mit einer Mühewaltungsgebühr, sondern nach § 30 GebAG im Wege des Ersatzes des tatsächlich bezahlten Entgelts – Schreib- und Berichtsarbeit nach § 31 Abs 1 Z 3 GebAG, nicht nach § 30 GebAG