zurück
WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 221/75 3 Ob 221/75 Entscheidungstext OGH 09.12.1975 3 Ob 221/75
RECHTSPRECHUNG
RS0018971
Der Verwahrer ist kraft seiner Vertrauensstellung verpflichtet, den Hinterleger unverzüglich von Beschädigungen der hinterlegten Sache durch Dritte zu verständigen und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
- Rechtssatz:
Der Verwahrer ist kraft seiner Vertrauensstellung verpflichtet, den Hinterleger unverzüglich von Beschädigungen der hinterlegten Sache durch Dritte zu verständigen und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob221/75
- Schlagworte:
- Verwahrer
- Entscheidung:
- 09.12.1975
- Norm:
- ABGB §961 ABGB § 961 heute ABGB § 961 gültig ab 01.01.1812
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 221/75 3 Ob 221/75 Entscheidungstext OGH 09.12.1975 3 Ob 221/75