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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 89/72 5 Ob 89/72 Entscheidungstext OGH 20.06.1972 5 Ob 89/72 Veröff: JBl 1972,611
9 Ob 69/19s 9 Ob 69/19s Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 Ob 69/19s Vgl; Beisatz: Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen. (T1); Beisatz: Hier: Konkludente Erklärung, (schon) den Optionsvertrag zum außerordentlichen Wert der besonderen Vorliebe abzuschließen, wenn der Optionsvertrag auf Abschluss eines Kaufvertrags aus besonderer Vorliebe gerichtet ist. (T2)
RECHTSPRECHUNG
RS0019098
Wer erklärt, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann sich nachträglich nicht auf laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte; § 934 ABGB) berufen (§ 935 ABGB). Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Preis zu übernehmen, kann auch schlüssig (konkludent) erfolgen.
- Rechtssatz:
Schlüssige Erklärung des Käufers, die gekaufte Sache (hier: Briefmarkensammlung) aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Preis zu übernehmen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob89/72; 9Ob69/19s
- Schlagworte:
- Besondere Vorliebe
- Entscheidung:
- 28.11.2019
- Norm:
- ABGB §935 ABGB § 935 heute ABGB § 935 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 89/72 5 Ob 89/72 Entscheidungstext OGH 20.06.1972 5 Ob 89/72 Veröff: JBl 1972,611
9 Ob 69/19s 9 Ob 69/19s Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 Ob 69/19s Vgl; Beisatz: Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen. (T1); Beisatz: Hier: Konkludente Erklärung, (schon) den Optionsvertrag zum außerordentlichen Wert der besonderen Vorliebe abzuschließen, wenn der Optionsvertrag auf Abschluss eines Kaufvertrags aus besonderer Vorliebe gerichtet ist. (T2)