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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 146/76 2 Ob 146/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 2 Ob 146/76 Veröff: SZ 49/116 = VersR 1977,631
2 Ob 176/07g 2 Ob 176/07g Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 176/07g Vgl; Beisatz: Eine Legalzession kann ungeachtet der Höhe der Versicherungsleistungnur in jenem Umfang eintreten, in welchem der Geschädigte nach bürgerlichem Recht selbst Schadenersatz zu fordern berechtigt gewesen wäre. (T1); Veröff: SZ 2008/73
RECHTSPRECHUNG
RS0022553
Auch wenn die Versicherung dem Geschädigten aufgrund der Versicherungsbedingungen den Neuwert einer beschädigten Sache ersetzt, kann sie sich beim Schädiger stets nur in dem Umfang regressieren, in dem dieser gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies ist in der Regel nur der Zeitwert der beschädigten Sache.
- Rechtssatz:
Auch in Fällen in denen der versicherungsrechtliche Schaden höher vergütet wird als bürgerlich - rechtlich eine Ersatzforderung entstehen kann, (Neuwertversicherung) hat der Schädiger stets nur den Zeitwert zu ersetzen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob146/76; 2Ob176/07g
- Schlagworte:
- Neuwert
- Entscheidung:
- 29.05.2008
- Norm:
- ABGB §1293
VersVG §67 ABGB § 1293 heute ABGB § 1293 gültig ab 01.01.1812 VersVG § 67 heute VersVG § 67 gültig ab 06.04.1959 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 146/76 2 Ob 146/76 Entscheidungstext OGH 08.10.1976 2 Ob 146/76 Veröff: SZ 49/116 = VersR 1977,631
2 Ob 176/07g 2 Ob 176/07g Entscheidungstext OGH 29.05.2008 2 Ob 176/07g Vgl; Beisatz: Eine Legalzession kann ungeachtet der Höhe der Versicherungsleistungnur in jenem Umfang eintreten, in welchem der Geschädigte nach bürgerlichem Recht selbst Schadenersatz zu fordern berechtigt gewesen wäre. (T1); Veröff: SZ 2008/73