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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 518/29 1 Ob 518/29 Entscheidungstext OGH 04.07.1929 1 Ob 518/29 Veröff: SZ 11/180
RECHTSPRECHUNG
RS0023987
Die Rückzahlung eines gewährten Darlehens in Pfandbriefen zu verlangen, ist die Pfandbriefanstalt dann nicht mehr berechtigt, wenn sämtliche Pfandbriefe mittlerweile zur Verlosung gebracht wurden.
- Rechtssatz:
Die Rückzahlung eines gewährten Darlehens in Pfandbriefen zu verlangen, ist die Pfandbriefanstalt dann nicht mehr berechtigt, wenn sämtliche Pfandbriefe mittlerweile zur Verlosung gebracht wurden.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob518/29
- Schlagworte:
- Anleihe ((nicht) fundierte Anleihe, Ergänzungskapitalanleihe, Kommunalschuldverschreibung, nachrangige Anleihe), Pfandbrief
- Entscheidung:
- 04.07.1929
- Norm:
- ABGB §990 ABGB § 990 heute ABGB § 990 gültig ab 11.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 28/2010 ABGB § 990 gültig von 01.01.1812 bis 10.06.2010
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Entscheidungstexte
1 Ob 518/29 1 Ob 518/29 Entscheidungstext OGH 04.07.1929 1 Ob 518/29 Veröff: SZ 11/180