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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 892/30 3 Ob 892/30 Entscheidungstext OGH 03.01.1930 3 Ob 892/30 Veröff: SZ 12/93
RECHTSPRECHUNG
RS0025470
Der Verkäufer eines Wertpapiers hat den Kaufvertrag nicht erfüllt, wenn er ein Wertpapier liefert, das bereits für kraftlos erklärt ist.
- Rechtssatz:
Der Verkäufer eines Wertpapiers hat den Kaufvertrag nicht erfüllt, wenn er ein zur Zeit der Erfüllung kraftlos erklärtes Wertpapier geliefert hat.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob892/30
- Schlagworte:
- Wertpapier
- Entscheidung:
- 03.01.1930
- Norm:
- ABGB §1061 ABGB § 1061 heute ABGB § 1061 gültig ab 01.01.1812
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
3 Ob 892/30 3 Ob 892/30 Entscheidungstext OGH 03.01.1930 3 Ob 892/30 Veröff: SZ 12/93