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RECHTSPRECHUNG


RS0027192


Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1.


Rechtssatz:

Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts - fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob13/67

Schlagworte:

Entscheidung:
16.02.1967

Norm:
ABGB §1304 BIIb
EKHG §11
StVO §11
StVO §20 Ic

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 13/67 2 Ob 13/67 Entscheidungstext OGH 16.02.1967 2 Ob 13/67