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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 13/67 2 Ob 13/67 Entscheidungstext OGH 16.02.1967 2 Ob 13/67
RECHTSPRECHUNG
RS0027192
Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1.
- Rechtssatz:
Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts - fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob13/67
- Schlagworte:
- Gegenverkehrsunfall
- Entscheidung:
- 16.02.1967
- Norm:
- ABGB §1304 BIIb
EKHG §11
StVO §11
StVO §20 Ic - Kategorie:
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Entscheidungstexte
2 Ob 13/67 2 Ob 13/67 Entscheidungstext OGH 16.02.1967 2 Ob 13/67