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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 206/56 3 Ob 206/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 3 Ob 206/56 Ähnlich
RECHTSPRECHUNG
RS0030274
Der Schätzungswert, den der Beschädigte begehren kann, ist jener Wert, den eine neue Sache gleicher Art zur Zeit der Beschädigung nach Abzug der verhältnismäßigen Abnutzungsquote hatte.
- Rechtssatz:
Der Schätzungswert , den der Beschädigte begehren kann, ist jener Wert, den eine neue Sache gleicher Art zur Zeit der Beschädigung nach Abzug der verhältnismäßigen Abnutzungsquote hatte.
RG vom 08.05.1942, VIII 636/39; Veröff: DREvBl 1942/214 RG vom 08.05.1942, römisch VIII 636/39; Veröff: DREvBl 1942/214
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob206/56
- Schlagworte:
- Schätzwert
- Entscheidung:
- 23.05.1956
- Norm:
- ABGB §1323 C1 ABGB § 1323 heute ABGB § 1323 gültig ab 01.01.1812
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
3 Ob 206/56 3 Ob 206/56 Entscheidungstext OGH 23.05.1956 3 Ob 206/56 Ähnlich