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RECHTSPRECHUNG


RS0030362


Bei der Ermittlung der Schadenshöhe im Fall der Beschädigung einer montierten gebrauchten Sache sind auch die Montagekosten um eine Abnützungsquote zu kürzen.


Rechtssatz:

Wird eine unter Einsatz von Arbeitsleistungen montierte gebrauchte Sache beschädigt, so sind bei der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens auch die Montagekosten um eine Abnützungsquote zu kürzen, weil sich auch der Wert der für die Montage erbrachten Arbeitsleistungen mit dem Näherrücken des Erneuerungstages verringert. Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung EvBl 1954/413 unter Berufung auf Koziol in JBl 1965,343.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob714/80

Schlagworte:

Entscheidung:
29.04.1981

Norm:
ABGB §1323 C1
ABGB §1332 ABGB § 1323 heute ABGB § 1323 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1332 heute ABGB § 1332 gültig ab 01.01.1812

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 714/80 1 Ob 714/80 Entscheidungstext OGH 29.04.1981 1 Ob 714/80 Veröff: JBl 1982,601 = SZ 54/65