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WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 64/71 5 Ob 64/71 Entscheidungstext OGH 24.03.1971 5 Ob 64/71 Veröff: EvBl 1971/301 S 550 = RZ 1971,178 = ÖBA 1972,370 = SZ 44/34
RECHTSPRECHUNG
RS0034632
Die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Wechsels unterbricht die Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt von neuem zu laufen. Eine gehörige Klagsfortsetzung innerhalb der neuen Verjährungsfrist ist nicht erforderlich.
- Rechtssatz:
Die Einleitung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung eines Wechsels unterbricht die Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt von neuem zu laufen. Eine gehörige Klagsfortsetzung innerhalb der neuen Verjährungsfrist ist nicht erforderlich.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob64/71
- Schlagworte:
- Aufgebotsverfahren
- Entscheidung:
- 24.03.1971
- Norm:
- ABGB §1497 I
KEG §9
WG Art70
WG Art71
WG Art90 ABGB § 1497 heute ABGB § 1497 gültig ab 01.01.1812 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 64/71 5 Ob 64/71 Entscheidungstext OGH 24.03.1971 5 Ob 64/71 Veröff: EvBl 1971/301 S 550 = RZ 1971,178 = ÖBA 1972,370 = SZ 44/34