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RECHTSPRECHUNG


RS0057972


Ermittlung der Entschädigung bei teilweiser Enteignung: Bei teilweiser Enteignung bzw Begründung einer Dienstbarkeit über einen Teil ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. So wird etwa bei einer Dienstbarkeit im Zusammenhang mit einer das Grundstück in Hochlage querenden U-Bahnanlage nicht nur die Nutzung der unmittelbar betroffenen Grundstücksflächen eingeschränkt, sondern auch der Verkehrswert der restlichen Grundstücksteile vermindert. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten, die Wertminderung hat sich an der zu erwartenden Abneigung präsumtiver Käufer zu richten. In diesem Zusammenhang ist der Rückgriff auf vergleichbare Entschädigungen zulässig.


Rechtssatz:

Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. Dies gilt auch, wenn nicht eine Liegenschaft enteignet, sondern nur im Enteignungswege über einen Teil derselben eine Dienstbarkeit begründet wird.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
7Ob690/77; 2Ob666/87; 2Ob595/89; 8Ob630/90; 1Ob20/91; 7Ob523/92; 4Ob544/95; 1Ob21/95; 2Ob334/98a; 2Ob282/05t; 9Ob74/08k; 6Ob171/09d; 7Ob145/11s; 8Ob113/15y; 3Ob204/15v

Schlagworte:

Entscheidung:
24.11.1977

Norm:
EisbEG §2 Abs2 Z3
EisbEG §4 A
EisbEG §6
LBG §3

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


7 Ob 690/77 7 Ob 690/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 7 Ob 690/77
2 Ob 666/87 2 Ob 666/87 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 2 Ob 666/87
2 Ob 595/89 2 Ob 595/89 Entscheidungstext OGH 28.03.1990 2 Ob 595/89 Auch; Veröff: SZ 63/48
8 Ob 630/90 8 Ob 630/90 Entscheidungstext OGH 23.05.1991 8 Ob 630/90 Auch
1 Ob 20/91 1 Ob 20/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 20/91 Vgl auch
7 Ob 523/92 7 Ob 523/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 7 Ob 523/92 nur: Bei teilweiser Enteignung ist bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrages auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen. (T1) Veröff: SZ 65/22 = JBl 1992,462
4 Ob 544/95 4 Ob 544/95 Entscheidungstext OGH 27.06.1995 4 Ob 544/95 Veröff: SZ 68/121
1 Ob 21/95 1 Ob 21/95 Entscheidungstext OGH 05.12.1995 1 Ob 21/95 Vgl
2 Ob 334/98a 2 Ob 334/98a Entscheidungstext OGH 25.11.1999 2 Ob 334/98a nur T1
2 Ob 282/05t 2 Ob 282/05t Entscheidungstext OGH 21.09.2006 2 Ob 282/05t Vgl auch; Beisatz: Besteht die Dienstbarkeit in der Verpflichtung zur Duldung einer das Grundstück in Hochlage querenden U-Bahnanlage und ihrer Benützung, wird nicht nur die Nutzung der unmittelbar betroffenen Grundstücksflächen eingeschränkt, sondern auch der Verkehrswert der restlichen Grundstücksteile vermindert. Für die Bemessung der Höhe der Entschädigung ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten: Zu prüfen ist der Eintritt einer Wertminderung auf Grund der zu erwartenden Abneigung präsumtiver Käufer gegen Liegenschaften, die mit einer derartigen Dienstbarkeit belastet sind. (T2)
9 Ob 74/08k 9 Ob 74/08k Entscheidungstext OGH 04.08.2009 9 Ob 74/08k Vgl auch
6 Ob 171/09d 6 Ob 171/09d Entscheidungstext OGH 18.12.2009 6 Ob 171/09d Auch; Beisatz: Die hier gewählte Methode, die insbesondere auf die üblicherweise im Wiener U-Bahn-Bau erfolgten Entschädigungen zurückgreift (die als prozentueller Abschlag vom Wert der tatsächlich in Anspruch genommenen Grundstücksfläche erfolgen), widerspricht daher weder den Gesetzen der Logik, noch beruht sie auf mit der Erfahrung unvereinbaren Schlussfolgerungen. (T3) Bem: Hier: Ersatz der merkantilen Wertminderung einer Liegenschaft infolge einer im Enteignungsverfahren begründeten Tunnelservitut. (T4)
7 Ob 145/11s 7 Ob 145/11s Entscheidungstext OGH 28.09.2011 7 Ob 145/11s
8 Ob 113/15y 8 Ob 113/15y Entscheidungstext OGH 25.11.2015 8 Ob 113/15y
3 Ob 204/15v 3 Ob 204/15v Entscheidungstext OGH 20.01.2016 3 Ob 204/15v Auch