zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 250/73 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73
RECHTSPRECHUNG
RS0064213
Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.
- Rechtssatz:
Absonderungsrechte , die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob250/73
- Schlagworte:
- Aussonderungs- Absonderungsrecht
- Entscheidung:
- 23.01.1974
- Norm:
- KO §11
KO §12
KO §48 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 250/73 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73