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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 15/65 3 Ob 15/65 Entscheidungstext OGH 08.02.1965 3 Ob 15/65 Veröff: EvBl 1965/222 S 327
3 Ob 120/12m 3 Ob 120/12m Entscheidungstext OGH 08.08.2012 3 Ob 120/12m Vgl auch; Beisatz: Vermögenswerte, an denen bestimmten Gläubigern Rechte auf abgesonderte Befriedigung zustehen, gehören dennoch zur Konkursmasse. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0064800
Vermögenswerte, an denen bestimmten Gläubigern Rechte auf abgesonderte Befriedigung zustehen, gehören dennoch zur Konkursmasse (vgl T1 des RS).
- Rechtssatz:
Die Rekurslegitimation des Masseverwalters ergibt sich daraus, daß auch Gegenstände, an denen ein Absonderungsrecht besteht, zur Konkursmasse gehören, der Masseverwalter mit Verantwortlichkeit allen Beteiligten gegenüber Rechtsstreitigkeiten, welche die Masse ganz oder teilweise betreffen, zu führen hat und er damit auch Beteiligter in einem die Masse betreffenden Exekutionsverfahren ist.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob15/65; 3Ob120/12m
- Schlagworte:
- Aussonderungs- Absonderungsrecht
- Entscheidung:
- 08.08.2012
- Norm:
- KO §48 Abs1
KO §81 Abs1
KO §81 Abs3 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
3 Ob 15/65 3 Ob 15/65 Entscheidungstext OGH 08.02.1965 3 Ob 15/65 Veröff: EvBl 1965/222 S 327
3 Ob 120/12m 3 Ob 120/12m Entscheidungstext OGH 08.08.2012 3 Ob 120/12m Vgl auch; Beisatz: Vermögenswerte, an denen bestimmten Gläubigern Rechte auf abgesonderte Befriedigung zustehen, gehören dennoch zur Konkursmasse. (T1)