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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 519/85 6 Ob 519/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 6 Ob 519/85 Veröff: SZ 59/173
RECHTSPRECHUNG
RS0065871
Die Kraftloserklärung eines Wechsels kommt nicht in Betracht, wenn der Wechsel mit Willen des aus dem Wechsel Berechtigten in den Besitz des Wechselverpflichteten gelangt ist und von diesem nicht etwa versehentlich, sondern absichtlich vernichtet wurde.
- Rechtssatz:
Die Kraftloserklärung eines Wechsels kommt nicht in Betracht, wenn der Wechsel mit Willen des aus dem Wechsel Berechtigten in den Besitz des Wechselverpflichteten gelangt ist und von diesem nicht etwa versehentlich, sondern absichtlich vernichtet wurde.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob519/85
- Schlagworte:
- Kraftloserklärung
- Entscheidung:
- 16.10.1986
- Norm:
- KEG 1951 §1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
6 Ob 519/85 6 Ob 519/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1986 6 Ob 519/85 Veröff: SZ 59/173