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RECHTSPRECHUNG


RS0065879


Die rechtskräftige festgesetzte Aufgebotsfrist kann nicht auf Grund eines Antrages nachträglich abgeändert werden.


Rechtssatz:

Die rechtskräftige festgesetzte Aufgebotsfrist kann nicht auf Grund eines Antrages nachträglich abgeändert werden.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
2Ob515/92

Schlagworte:

Entscheidung:
08.04.1992

Norm:
KEG §5
KEG §7

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


2 Ob 515/92 2 Ob 515/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 2 Ob 515/92