RECHTSPRECHUNG
RS0073262
Der Wert preisgebundener Fahrnisse bestimmt sich nach dem am Stichtag festgesetzten Preis. Der Wert nicht preisgebundener Fahrnisse (hier: Weinpresse aus Eichenholz) ist in der Weise zu ermitteln, dass vom Richtpreis der diese Fahrnisse betreffenden Elemente (Materialentgelt und Arbeitsentgelt, Unternehmergewinn) auszugehen ist. Auf die effektive Beschaffbarkeit einer Ware am Stichtag (Schwarzmarkt!) ist nicht einzugehen.
- Rechtssatz:
Der Wert preisgebundener Fahrnisse bestimmt sich nach dem am Stichtag festgesetzten Preis. Der Wert nicht preisgebundener Fahrnisse (hier: Weinpresse aus Eichenholz) ist in der Weise zu ermitteln, daß vom Richtpreis der diese Fahrnisse betreffenden Elemente (Materialentgelt und Arbeitsentgelt, Unternehmergewinn) auszugehen ist. Auf die effektive Beschaffbarkeit einer Ware am Stichtag (Schwarzmarkt!) ist nicht einzugehen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 7Ob45/69
- Schlagworte:
- Fahrnisse
- Entscheidung:
- 16.04.1969
- Norm:
- 11.StVDG §28 Abs1
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
7 Ob 45/69 7 Ob 45/69 Entscheidungstext OGH 16.04.1969 7 Ob 45/69