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WEITERE INFORMATIONEN
9 Os 179/65 9 Os 179/65 Entscheidungstext OGH 08.03.1966 9 Os 179/65
12 Os 154/70 12 Os 154/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 12 Os 154/70 Beisatz: Die Bearbeitung (oder Verarbeitung) eines Gegenstandes liegt dann vor, wenn dessen Wesensart geändert wird, sohin nach der Verkehrsauffassung ein neues Verkehrsgut (ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit) entsteht (hier: Einsetzen von Goldmünzen in Ringfassungen). Für diese Beurteilung ist die allgemeine Auffassung der beteiligten Wirtschaftszweige, vor allem der Abnehmer auf dem Käufermarkt maßgebend. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0075881
Begriff der Bearbeitung bzw Verarbeitung eines Verkehrsgutes (Schlägerung von „am Stock“ gekauften Holz).
- Rechtssatz:
Begriff der Bearbeitung bzw Verarbeitung eines Verkehrsgutes (Schlägerung von "am Stock" gekauften Holz).
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 9Os179/65; 12Os154/70
- Schlagworte:
- Goldmünzen
- Entscheidung:
- 25.11.1970
- Norm:
- UStG 1959 §3 Abs9
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
9 Os 179/65 9 Os 179/65 Entscheidungstext OGH 08.03.1966 9 Os 179/65
12 Os 154/70 12 Os 154/70 Entscheidungstext OGH 25.11.1970 12 Os 154/70 Beisatz: Die Bearbeitung (oder Verarbeitung) eines Gegenstandes liegt dann vor, wenn dessen Wesensart geändert wird, sohin nach der Verkehrsauffassung ein neues Verkehrsgut (ein Gegenstand anderer Marktgängigkeit) entsteht (hier: Einsetzen von Goldmünzen in Ringfassungen). Für diese Beurteilung ist die allgemeine Auffassung der beteiligten Wirtschaftszweige, vor allem der Abnehmer auf dem Käufermarkt maßgebend. (T1)