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RECHTSPRECHUNG


RS0079639


Wird in einer Werbung behauptet, Waren würden aus einer Konkursmasse stammen, obwohl sie mittlerweile nicht mehr zur Konkursmasse gehören, dann verschafft sich der Unternehmer dadurch regelmäßig einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung, weil das Publikum mit einer solchen Ankündigung erfahrungsgemäß die Erwartung eines besonders günstigen Angebotes und besonders niedriger Preise verbindet.


Rechtssatz:

Der Gebrauch einer gegen § 30 UWG verstoßenden Firma verschafft dem betreffenden Unternehmer insoweit einen Wettbewerbsvorsprung vor seinen gesetzestreuen Konkurrenten, als das Publikum mit einer solchen Ankündigung erfahrensgemäß die Erwartung eines besonders günstigen Angebotes und besonders niedriger Preise verbindet und dabei nicht darauf achtet, ob der Masseverwalter selbst oder ein anderer, der die Ware aus der Masse erworben hat, als Verkäufer auftritt. Konkurswarenvermarktungsgesellschaft mbH II. Der Gebrauch einer gegen Paragraph 30, UWG verstoßenden Firma verschafft dem betreffenden Unternehmer insoweit einen Wettbewerbsvorsprung vor seinen gesetzestreuen Konkurrenten, als das Publikum mit einer solchen Ankündigung erfahrensgemäß die Erwartung eines besonders günstigen Angebotes und besonders niedriger Preise verbindet und dabei nicht darauf achtet, ob der Masseverwalter selbst oder ein anderer, der die Ware aus der Masse erworben hat, als Verkäufer auftritt. Konkurswarenvermarktungsgesellschaft mbH römisch II.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob345/81 (4Ob346/81); 4Ob318/82 (4Ob319/82 - 4Ob322/82); 4Ob323/82

Schlagworte:

Entscheidung:
20.04.1982

Norm:
UWG §30 UWG § 30 gültig von 01.01.2002 bis 30.05.2015 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 30 gültig von 01.04.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 UWG § 30 gültig von 23.11.1984 bis 31.03.1992

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 345/81 4 Ob 345/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 4 Ob 345/81 Veröff: SZ 54/77 = ÖBl 1982,132 = NZ 1982,169
4 Ob 318/82 4 Ob 318/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 4 Ob 318/82 Beisatz: Konkurswarenvermarktungs GmbH III. (T1)
4 Ob 323/82 4 Ob 323/82 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 4 Ob 323/82 Beisatz: Konkurswarenvermarktungs GmbH IV. (T2)