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RECHTSPRECHUNG


RS0102006


Der Vermögenswert einer Sache ist unabhängig von dem für die Sache bezahlten Preis.


Rechtssatz:

Der Vermögenswert einer Sache ist unabhängig von dem für die Sache bezahlten Preis .

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
4Ob1678/95

Schlagworte:

Entscheidung:
18.12.1995

Norm:
ABGB §1323 C1 ABGB § 1323 heute ABGB § 1323 gültig ab 01.01.1812

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


4 Ob 1678/95 4 Ob 1678/95 Entscheidungstext OGH 18.12.1995 4 Ob 1678/95