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RECHTSPRECHUNG


RS0103236


Von einer notwendigen (Im Rahmen der Prüfung einer Gegenleistung zur geleisteten Ablösezahlung allfällig zu berücksichtigenden) Ersatzbeschaffung (die betreffenden Kosten müssen dem weichenden Mieter zwangsläufig erwachsen) kann nur die Rede sein, wenn der weichende Mieter auf das aufgegebene Mietobjekt angewiesen war.


Rechtssatz:

Von einer notwendigen Ersatzbeschaffung (die betreffenden Kosten müssen dem weichenden Mieter zwangsläufig erwachsen) kann nur die Rede sein, wenn der weichende Mieter auf das aufgegebene Mietobjekt angewiesen war.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob1019/96

Schlagworte:

Entscheidung:
13.03.1996

Norm:
MRG §27 Abs1 Z1 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 1019/96 5 Ob 1019/96 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 5 Ob 1019/96