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WEITERE INFORMATIONEN
1 Ob 25/97a 1 Ob 25/97a Entscheidungstext OGH 25.02.1997 1 Ob 25/97a
RECHTSPRECHUNG
RS0106853
Wurde ein Wechsel im Einvernehmen mit dem Aussteller durch den Bezogenen entwertet und damit die Wechselverbindlichkeit einvernehmlich aufgehoben, dann mangelt es dem Aussteller am rechtlichen Interesse, den abhanden gekommenen Wechsel für kraftlos erklären zu lassen.
- Rechtssatz:
Wurde ein Wechsel im Einvernehmen mit dem Aussteller durch den Bezogenen entwertet und damit die Wechselverbindlichkeit einvernehmlich aufgehoben, dann mangelt es dem Aussteller am rechtlichen Interesse, den abhanden gekommenen Wechsel für kraftlos erklären zu lassen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob25/97a
- Schlagworte:
- Aufgebotsverfahren
- Entscheidung:
- 25.02.1997
- Norm:
- KEG §1
KEG §3
WG Art90 - Kategorie:
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Entscheidungstexte
1 Ob 25/97a 1 Ob 25/97a Entscheidungstext OGH 25.02.1997 1 Ob 25/97a