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WEITERE INFORMATIONEN
8 Ob 108/97h 8 Ob 108/97h Entscheidungstext OGH 24.04.1997 8 Ob 108/97h
RECHTSPRECHUNG
RS0107565
Nach Kraftloserklärung des Wechsels (Blankowechsels) hat der Berechtigte Anspruch auf Ausstellung (Akzept) eines neuen Wechsels (Blankowechsels) durch den Schuldner gegen Übergabe des Kraftloserklärungsbeschlusses. Einwendungen gegen die Wechselforderung sind in diesem Verfahren nicht zu prüfen.
- Rechtssatz:
Nach Kraftloserklärung des Wechsels (Blankowechsels) hat der Berechtigte Anspruch auf Ausstellung (Akzept) eines neuen Wechsels (Blankowechsels) durch den Schuldner gegen Übergabe des Kraftloserklärungsbeschlusses. Einwendungen gegen die Wechselforderung sind in diesem Verfahren nicht zu prüfen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 8Ob108/97h
- Schlagworte:
- Aufgebotsverfahren
- Entscheidung:
- 24.04.1997
- Norm:
- KEG §13
WG Art90 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
8 Ob 108/97h 8 Ob 108/97h Entscheidungstext OGH 24.04.1997 8 Ob 108/97h