zurück
WEITERE INFORMATIONEN
5 Ob 106/98v 5 Ob 106/98v Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 106/98v
5 Ob 198/17d 5 Ob 198/17d Entscheidungstext OGH 20.11.2017 5 Ob 198/17d
RECHTSPRECHUNG
RS0110516
§ 27 Abs 1 Z 1 MRG erfasst im Verhältnis zum scheidenden Mieter nur solche Ablösezahlungen, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Leistung von seiner Seite gegenübersteht.
- Rechtssatz:
§ 27 Abs 1 Z 1 MRG erfaßt im Verhältnis zum scheidenden Mieter nur solche Ablösezahlungen, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Leistung von seiner Seite gegenübersteht. Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG erfaßt im Verhältnis zum scheidenden Mieter nur solche Ablösezahlungen, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Leistung von seiner Seite gegenübersteht.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 5Ob106/98v; 5Ob198/17d
- Schlagworte:
- Verbotene Ablöse
- Entscheidung:
- 20.11.2017
- Norm:
- MRG §27 Abs1 Z1 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
5 Ob 106/98v 5 Ob 106/98v Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 106/98v
5 Ob 198/17d 5 Ob 198/17d Entscheidungstext OGH 20.11.2017 5 Ob 198/17d