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RECHTSPRECHUNG


RS0111147


Rücktritt vom Werkvertrag durch den Unternehmer: Auch dem Werkunternehmer – und nicht nur dem Besteller – steht das Recht zum Rücktritt vom Werkvertrag zu, wenn er das Vertrauen in seinen Vertragspartner wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren hat. Die schwerwiegende Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners kann einen Auflösungsgrund im Sinne der §§ 918, 1168 ABGB darstellen. Das setzt voraus, dass dem Zurücktretenden eine weitere Zusammenarbeit (auch subjektiv) nicht mehr zumutbar ist. Bei einer schweren Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners ist ein Rücktritt auch ohne Nachfristsetzung möglich.


Rechtssatz:

Auch dem Werkunternehmer - und nicht nur dem Besteller - steht das Recht zum Rücktritt vom Werkvertrag zu, wenn er das Vertrauen in seinen Vertragspartner wegen dessen treuwidrigen Verhaltens verloren hat.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
1Ob252/98k; 1Ob101/00k; 7Ob40/05s; 7Ob77/06h; 8Ob91/08b; 9Ob36/10z; 2Ob163/13d

Schlagworte:

Entscheidung:
30.10.1998

Norm:
ABGB §918 IVa
ABGB §1151 IB

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


1 Ob 252/98k 1 Ob 252/98k Entscheidungstext OGH 30.10.1998 1 Ob 252/98k
1 Ob 101/00k 1 Ob 101/00k Entscheidungstext OGH 06.10.2000 1 Ob 101/00k Auch; Beisatz: Die schwerwiegende Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners kann einen Auflösungsgrund im Sinne der §§ 918, 1168 ABGB darstellen. Das setzt voraus, dass dem Zurücktretenden eine weitere Zusammenarbeit (auch subjektiv) nicht mehr zumutbar ist. (T1)
7 Ob 40/05s 7 Ob 40/05s Entscheidungstext OGH 08.06.2005 7 Ob 40/05s Beis wie T1
7 Ob 77/06h 7 Ob 77/06h Entscheidungstext OGH 31.05.2006 7 Ob 77/06h
8 Ob 91/08b 8 Ob 91/08b Entscheidungstext OGH 14.10.2008 8 Ob 91/08b Vgl
9 Ob 36/10z 9 Ob 36/10z Entscheidungstext OGH 28.07.2010 9 Ob 36/10z Auch; Beisatz: Bei einer schweren Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners ist ein Rücktritt auch ohne Nachfristsetzung möglich. (T2)
2 Ob 163/13d 2 Ob 163/13d Entscheidungstext OGH 22.05.2014 2 Ob 163/13d Auch