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RECHTSPRECHUNG


RS0113833


Nutzungsmöglichkeiten und Nutzwert: Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage (zB eines Aufzugs) führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.


Rechtssatz:

Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
5Ob177/00s; 5Ob301/02d

Schlagworte:

Entscheidung:
13.07.2000

Norm:
WEG §5
WEG §19 Abs3 Z1

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


5 Ob 177/00s 5 Ob 177/00s Entscheidungstext OGH 13.07.2000 5 Ob 177/00s
5 Ob 301/02d 5 Ob 301/02d Entscheidungstext OGH 21.01.2003 5 Ob 301/02d Vgl auch