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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 167/00b 6 Ob 167/00b Entscheidungstext OGH 30.08.2000 6 Ob 167/00b Veröff: SZ 73/131
RECHTSPRECHUNG
RS0114154
Sinn dieser Regelung ist es, den Unternehmen, der Börse, den Gesellschaftern und den interessierten Anlegern notwendige Informationen zu vermitteln, um auf diese Weise das Vertrauen in die Wertpapiermärkte zu stärken und durch Koordinierung der Vorschriften den Anlegerschutz gleichwertig zu gestalten.
- Rechtssatz:
Sinn dieser Regelung ist es, den Unternehmen, der Börse, den Gesellschaftern und den interessierten Anlegern notwendige Informationen zu vermitteln, um auf diese Weise das Vertrauen in die Wertpapiermärkte zu stärken und durch Koordinierung der Vorschriften den Anlegerschutz gleichwertig zu gestalten.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob167/00b
- Schlagworte:
- Anlegerschutz
- Entscheidung:
- 30.08.2000
- Norm:
- EWG-RL 88/627/EWG - Transparenzrichtlinie 383L0349 Art4
- Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
6 Ob 167/00b 6 Ob 167/00b Entscheidungstext OGH 30.08.2000 6 Ob 167/00b Veröff: SZ 73/131