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WEITERE INFORMATIONEN
7 Ob 95/00x 7 Ob 95/00x Entscheidungstext OGH 15.09.2000 7 Ob 95/00x
RECHTSPRECHUNG
RS0114173
Werden von der Haushaltsversicherung erfasste Gegenstände ständig in Räumen außerhalb des Hauptwohnsitzes zum Zweck des Bewohnens verwahrt, so ergibt sich allein aus letzterem Umstand die Qualifikation des Zweitwohnsitzes und zwar unabhängig von der zeitlichen Dauer des Bewohnens.
- Rechtssatz:
Werden von der Haushaltsversicherung erfasste Gegenstände ständig in Räumen außerhalb des Hauptwohnsitzes zum Zweck des Bewohnens verwahrt, so ergibt sich allein aus letzterem Umstand die Qualifikation des Zweitwohnsitzes und zwar unabhängig von der zeitlichen Dauer des Bewohnens.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 7Ob95/00x
- Schlagworte:
- Wohnungsinhalt/inventar Versicherung
- Entscheidung:
- 15.09.2000
- Norm:
- ABH 1993 Art3.3 Abs3
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
7 Ob 95/00x 7 Ob 95/00x Entscheidungstext OGH 15.09.2000 7 Ob 95/00x