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RECHTSPRECHUNG


RS0119990


Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen.


Rechtssatz:

Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus § 1358 ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen. Der Bank als Abzugsverpflichteter ist bei der Nachforderung von Kapitalertragssteuer (KESt) für Anleihen ein aus Paragraph 1358, ABGB erfließendes Regressrecht gegen den Anleger als Steuerschuldner zuzuerkennen.

Gericht:
OGH

Geschäftszahl:
6Ob237/04b; 7Ob207/06a; 2Ob31/07h

Schlagworte:

Entscheidung:
27.03.2008

Norm:
ABGB §1358
EStG §95 ABGB § 1358 heute ABGB § 1358 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Kategorie:


WEITERE INFORMATIONEN

Entscheidungstexte


6 Ob 237/04b 6 Ob 237/04b Entscheidungstext OGH 21.04.2005 6 Ob 237/04b
7 Ob 207/06a 7 Ob 207/06a Entscheidungstext OGH 27.09.2006 7 Ob 207/06a
2 Ob 31/07h 2 Ob 31/07h Entscheidungstext OGH 27.03.2008 2 Ob 31/07h Vgl; Bem: Anders als zu 6 Ob 237/04b lag im vorliegenden Fall allerdings keine Rück-oder Nachzahlungspflicht vor. (T1)