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WEITERE INFORMATIONEN
6 Ob 110/06d 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124
RECHTSPRECHUNG
RS0121133
Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.
- Rechtssatz:
Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 6Ob110/06d
- Schlagworte:
- Konzession
- Entscheidung:
- 31.08.2006
- Norm:
- BWG §100 Abs1 BWG § 100 heute BWG § 100 gültig ab 01.08.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 126/1998 BWG § 100 gültig von 01.01.1994 bis 31.07.1998
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Entscheidungstexte
6 Ob 110/06d 6 Ob 110/06d Entscheidungstext OGH 31.08.2006 6 Ob 110/06d Veröff: SZ 2006/124