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WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 135/07t 4 Ob 135/07t Entscheidungstext OGH 07.08.2007 4 Ob 135/07t Bem.: Mit ausführlicher Begründung. (T1); Veröff: SZ 2007/121
RECHTSPRECHUNG
RS0122375
Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar.
- Rechtssatz:
Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß § 934 ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar. Ein bei einer Auktion auf einer Internetplattform zustande gekommener Kaufvertrag ist kein Glücksvertrag, er ist daher gemäß Paragraph 934, ABGB wegen Verkürzung über die Hälfte anfechtbar.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob135/07t
- Schlagworte:
- Auktion
- Entscheidung:
- 07.08.2007
- Norm:
- ABGB §934
ABGB §935
ABGB §1053
ABGB §1054
ABGB §1267
ABGB §1268 ABGB § 934 heute ABGB § 934 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 935 heute ABGB § 935 gültig ab 01.10.1979 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 140/1979 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1054 heute ABGB § 1054 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1267 heute ABGB § 1267 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1268 heute ABGB § 1268 gültig ab 01.01.1812 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
4 Ob 135/07t 4 Ob 135/07t Entscheidungstext OGH 07.08.2007 4 Ob 135/07t Bem.: Mit ausführlicher Begründung. (T1); Veröff: SZ 2007/121