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WEITERE INFORMATIONEN
2 Ob 137/08y 2 Ob 137/08y Entscheidungstext OGH 16.04.2009 2 Ob 137/08y Bem:Detaillierte Darstellung des Ablaufs der Online-Auktion , bei der der Seitenanbieter lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt, sowie des Schrifttums zu den Vertragsbeziehungen des Plattformbetreibers. (T1)
RECHTSPRECHUNG
RS0124868
Bei Online-Auktionen sind im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle zu unterscheiden: Der Seitenanbieter stellt eine Plattform („Marktplatz“) zur Verfügung, die von gewerblichen und/oder privaten Einlieferern genutzt wird; der Seitenanbieter versteigert selbst Produkte; der Seitenanbieter lädt zur Bildung von Einkaufsgemeinschaften ein.
- Rechtssatz:
Bei Online-Auktionen sind im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle zu unterscheiden: Der Seitenanbieter stellt eine Plattform („Marktplatz") zur Verfügung, die von gewerblichen und/oder privaten Einlieferern genutzt wird; der Seitenanbieter versteigert selbst Produkte; der Seitenanbieter lädt zur Bildung von Einkaufsgemeinschaften ein.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 2Ob137/08y
- Schlagworte:
- Auktion
- Entscheidung:
- 16.04.2009
- Norm:
- ABGB §1053
ABGB §1054 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1054 heute ABGB § 1054 gültig ab 01.01.1812 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
2 Ob 137/08y 2 Ob 137/08y Entscheidungstext OGH 16.04.2009 2 Ob 137/08y Bem:Detaillierte Darstellung des Ablaufs der Online-Auktion , bei der der Seitenanbieter lediglich eine Plattform zur Verfügung stellt, sowie des Schrifttums zu den Vertragsbeziehungen des Plattformbetreibers. (T1)