RECHTSPRECHUNG
RS0125583
Der Zweck der Individualverständigung des Verpflichteten und des betreibenden Gläubigers nach § 272 Abs 2 EO liegt nicht nur darin, diesen die Möglichkeit zu eröffnen, gegen die Festsetzung des Versteigerungstermins und Versteigerungsorts Vollzugsbeschwerde zu erheben, sondern auch darin, dass sie von sich aus Kaufinteressenten auf den Termin aufmerksam machen können, um die Erzielung eines möglichst hohen Meistbots zu erreichen.
- Rechtssatz:
Der Zweck der Individualverständigung des Verpflichteten und des betreibenden Gläubigers nach § 272 Abs 2 EO liegt nicht nur darin, diesen die Möglichkeit zu eröffnen, gegen die Festsetzung des Versteigerungstermins und Versteigerungsorts Vollzugsbeschwerde zu erheben, sondern auch darin, dass sie von sich aus Kaufinteressenten auf den Termin aufmerksam machen können, um die Erzielung eines möglichst hohen Meistbots zu erreichen. Der Zweck der Individualverständigung des Verpflichteten und des betreibenden Gläubigers nach Paragraph 272, Absatz 2, EO liegt nicht nur darin, diesen die Möglichkeit zu eröffnen, gegen die Festsetzung des Versteigerungstermins und Versteigerungsorts Vollzugsbeschwerde zu erheben, sondern auch darin, dass sie von sich aus Kaufinteressenten auf den Termin aufmerksam machen können, um die Erzielung eines möglichst hohen Meistbots zu erreichen.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 1Ob152/09y
- Schlagworte:
- Meistbot
- Entscheidung:
- 13.10.2009
- Norm:
- AHG §1 Cd1b
EO §272 Abs2 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.07.1989 EO § 272 heute EO § 272 gültig ab 01.03.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2008 EO § 272 gültig von 01.01.2003 bis 29.02.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 272 gültig von 01.07.1996 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 519/1995 EO § 272 gültig von 31.07.1929 bis 30.06.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 222/1929 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
1 Ob 152/09y 1 Ob 152/09y Entscheidungstext OGH 13.10.2009 1 Ob 152/09y Beisatz: Amtshaftungsanspruch eines Verpflichteten bejaht, der mangels Verständigung vom Versteigerungstermin nicht in der Lage war, einem ihm bekannten Interessenten, der das letztendlich erzielte Meistbot überboten hätte, den Termin rechtzeitig mitzuteilen. (T1); Veröff: SZ 2009/136