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WEITERE INFORMATIONEN
4 Ob 170/11w 4 Ob 170/11w Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 170/11w Beisatz: Ob die Aufrechnung auch gegenüber einem gutgläubigen dritten Sparbuchinhaber wirksam ist, bleibt offen. (T1) Beisatz: Die Aufrechnungserklärung kann bei oder nach einer (erfolglosen) Vorlage des Sparbuchs abgegeben werden. (T2) Veröff: SZ 2012/27
5 Ob 20/15z 5 Ob 20/15z Entscheidungstext OGH 24.02.2015 5 Ob 20/15z Vgl auch
RECHTSPRECHUNG
RS0127717
Die Bank kann gegen den fälligen Rückzahlungsanspruch aus einem Sparbuch aufrechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war oder der Kunde bei Abschluss des Spareinlagenvertrags mit dem Bestehen von Gegenforderungen rechnen musste.
- Rechtssatz:
Ein Kreditinstitut kann gegen den fälligen Rückzahlungsanspruch aus einem Sparbuch aufrechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war oder der Kunde bei Abschluss des Spareinlagenvertrags mit dem Bestehen von Gegenforderungen rechnen musste.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 4Ob170/11w; 5Ob20/15z
- Schlagworte:
- Spareinlage
- Entscheidung:
- 24.02.2015
- Norm:
- ABGB §1438 Ab
BWG §31 ABGB § 1438 heute ABGB § 1438 gültig ab 01.01.1812 BWG § 31 heute BWG § 31 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2016 BWG § 31 gültig von 01.07.2002 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2001 BWG § 31 gültig von 01.07.2002 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000 BWG § 31 gültig von 01.01.2002 bis 30.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2001 BWG § 31 gültig von 01.11.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000 BWG § 31 gültig von 01.01.1994 bis 31.10.2000 - Kategorie:
WEITERE INFORMATIONEN
Entscheidungstexte
4 Ob 170/11w 4 Ob 170/11w Entscheidungstext OGH 28.02.2012 4 Ob 170/11w Beisatz: Ob die Aufrechnung auch gegenüber einem gutgläubigen dritten Sparbuchinhaber wirksam ist, bleibt offen. (T1) Beisatz: Die Aufrechnungserklärung kann bei oder nach einer (erfolglosen) Vorlage des Sparbuchs abgegeben werden. (T2) Veröff: SZ 2012/27
5 Ob 20/15z 5 Ob 20/15z Entscheidungstext OGH 24.02.2015 5 Ob 20/15z Vgl auch