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WEITERE INFORMATIONEN
Bsw 12323/11 Bsw 12323/11 Entscheidungstext AUSL EGMR 06.12.2012 Bsw 12323/11 Bem: Michaud gg. Frankreich (T1) Veröff: NL 2012,396
RECHTSPRECHUNG
RS0129925
Die Verpflichtung für Rechtsanwälte, eine Behörde über den Verdacht der Geldwäsche zu informieren, nachdem ihnen entsprechende Informationen von ihren Klienten zugetragen wurden, stellt einen Eingriff in ihr Recht auf Achtung der Korrespondenz bzw in ihr Recht auf Achtung des Privatlebens, sohin in Art 8 MRK, dar.
- Rechtssatz:
Die Verpflichtung für Rechtsanwälte, eine Behörde über den Verdacht der Geldwäsche zu informieren, nachdem ihnen entsprechende Informationen von ihren Klienten zugetragen wurden, stellt einen Eingriff in ihr Recht auf Achtung der Korrespondenz bzw in ihr Recht auf Achtung des Privatlebens dar.
- Gericht:
- AUSL EGMR
- Geschäftszahl:
- Bsw12323/11
- Schlagworte:
- Geldwäsche
- Entscheidung:
- 06.12.2012
- Norm:
- MRK Art8 III
- Kategorie:
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Entscheidungstexte
Bsw 12323/11 Bsw 12323/11 Entscheidungstext AUSL EGMR 06.12.2012 Bsw 12323/11 Bem: Michaud gg. Frankreich (T1) Veröff: NL 2012,396