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WEITERE INFORMATIONEN
3 Ob 23/20h 3 Ob 23/20h Entscheidungstext OGH 02.09.2020 3 Ob 23/20h Veröff: SZ 2020/75
RECHTSPRECHUNG
RS0133298
Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagenstand von zumindest 15.000 EUR (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus.
- Rechtssatz:
Vor Inkrafttreten der BWG-Novelle 2000 zulässigerweise eröffnete anonyme (Überbringer-)Sparbücher mit einem Einlagenstand von zumindest 15.000 EUR (bzw Euro-Gegenwert) werden durch diese Novelle nicht rückwirkend abgeschafft. Die Auszahlung setzt nur die Identifizierung des nunmehrigen Inhabers voraus.
- Gericht:
- OGH
- Geschäftszahl:
- 3Ob23/20h
- Schlagworte:
- Namenssparbuch vs. Bezeichnungssparbuch
- Entscheidung:
- 02.09.2020
- Norm:
- BWG §103b BWG § 103b heute BWG § 103b gültig ab 16.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2010 BWG § 103b gültig von 01.11.2000 bis 15.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000
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Entscheidungstexte
3 Ob 23/20h 3 Ob 23/20h Entscheidungstext OGH 02.09.2020 3 Ob 23/20h Veröff: SZ 2020/75