„Replik“ ist die vom Künstler selbst hergestellte Wiederholung seines Werkes, also die Herstellung eines mit seinem Werk übereinstimmenden weiteren Originals. Der Verwaltungsgerichtshof hat hiezu erwogen, dass die kriegsbedingt beschädigte Schratt-Villa durch Sanierung keine „Replik“ wird, sondern das Gebäude lediglich auch rekonstruierte Teile besitzt, weshalb die Erhaltungswürdigkeit dadurch nicht verloren geht.