Rechtsprechung

RS0002774

Vorrangiges verbüchertes Fruchtgenussrecht hindert Zwangsverwaltung: Keine Liegenschaftszwangsverwaltung gegen den mit einer fideikommissarischen Substitution belasteten Vorerben, wenn dem Pfandrecht der betreibenden Partei (aus einer Ersatzvornahme) ein Fruchtgenussrecht im bücherlichen Rang vorgeht.

Rechtssatz:

Keine Liegenschaftszwangsverwaltung gegen den mit einer fideikommissarischen Substitution belasteten Vorerben, wenn dem Pfandrecht der betreibenden Partei (aus einer Ersatzvornahme) ein Fruchtgenussrecht im bücherlichen Rang vorgeht.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob476/59; 3Ob240/07a
Entscheidung:
27.11.1959
Norm:
ABGB §613
EO §97
Wr BauO §129b