Das Inventar hat ein genaues und vollständiges Verzeichnis allen beweglichen und unbeweglichen Vermögens, das sich zum Todeszeitpunkt im Besitz des Verstorbenen befunden hat, somit aller Aktiva, zu enthalten. Dafür, ob ein bestimmter Gegenstand in das Inventar aufzunehmen ist, ist lediglich der Besitz und nicht das Eigentum des Verstorbenen entscheidend.