Auch bei den nicht für Dauer bestimmten Bauwerken („Überbauten“, „Superädifikaten“ ) muss es sich um selbständige Gebäude, nicht bloß Gebäudeteile handeln. Ein Aufbau auf einem bestehenden Gebäude, wie bspw eine Photovoltaikanlage, ist kein Gebäude und damit auch kein Superädifikat.