Rechtsprechung

RS0009906

Nur an einem selbstständigen Gebäude kann besonderes Eigentum als Superädifikat erworben werden. Ein unselbstständiger Gebäudeteil kann kein Superädifikat sein.

Rechtssatz:

Handelt es sich bei dem Bauwerk nicht um ein selbständiges Gebäude, sondern bloß um Gebäudeteile, kann schon begrifflich von einem nicht Zugehör der Liegenschaft werdenden Superädifikat, an dem besonderes Eigentum erworben werden könnte, keine Rede sein.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob117/91; 5Ob94/92 (5Ob95/92); 3Ob58/02d; 2Ob242/05k; 4Ob111/12w; 5Ob223/12y
Entscheidung:
17.12.1991
Norm:
ABGB §294 D
ABGB §297
ABGB §435