Sachen, die in ein Gebäude in der Absicht eingebaut worden sind, diesem fortdauernd zu dienen, stehen zum Gebäude im Verhältnis einer Nebensache. Stehen aber vereinigte Sachen im Verhältnis von Haupt- und Nebensache zueinander, so wächst das Eigentum an der Nebensache dem Eigentümer der Hauptsache zu.