Rechtsprechung

RS0010061

Kunstwerke besitzen einen Marktwert. Ihre Veräußerung kann daher wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis, § 934 ABGB) angefochten werden.

Rechtssatz:

Kunstwerke ( gotische Heiligenfigur ) besitzen einen Marktwert. Ihre Veräußerung kann wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes angefochten werden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob453/61; 6Ob342/66
Entscheidung:
15.11.1961
Norm:
ABGB §303
ABGB §934

Entscheidungstexte


1 Ob 453/61 1 Ob 453/61 Entscheidungstext OGH 15.11.1961 1 Ob 453/61 RZ 1962,83