Leibrente: Bei der Schätzung des Wertes einer Leibrente ist vom versicherungs¬technischen Wert der Rente auszugehen. Aber auch versicherungstechnisch wird der Gesundheits¬zustand bei der Berechnung der Lebenserwartung berücksichtigt. Weiß der Käufer von dem schlechten Geundheitszustand des Verkäufers, dann kann er die Lebenserwartung versicherungstechnisch ebenso errechnen lassen wie bei einem Gesunden. Dieser Durchschnittswert gilt als absolute Obergrenze bei der Bewertung von Rentenleistungen. Der Verkehrswert einer Rente kann nur nach objektiven Kriterien ermittelt werden, weshalb subjektive Erwägungen außer Betracht bleiben müssen. Die maximale menschliche Lebenserwartung ist nach dem heutigen Wissensstand der Medizin etwa mit Hilfe eines in geriatrischen Fragen erfahrenen medizinischen Sachverständigen zu erkunden.