Der Schätzwert einer Sache bei Verpfändung an einen Pfandleiher richtet sich danach, wie die Pfandsache bei Verfall unter den besonderen Bedingungen des Pfandleihgeschäftes mit großer Wahrscheinlichkeit verkauft werden kann; der Schätzwert muss sich daher nicht am Händlerverkaufs-, sondern am auch noch für einen Händler interessanten Einzelpreis orientieren.