Rechtsprechung

RS0010085

Künftige Erträgnisse sind bereits in der Wertberechnung zu berücksichtigen: Die künftigen Erträgnisse einer Liegenschaft (Ersatz für die vorzeitige Schlägerung von Bäumen ) können nicht abgesondert von deren Ertrags- oder Verkehrswert beansprucht werden; sie sind in der Wertberechnung für die Liegenschaft mitberücksichtigt.

Rechtssatz:

Die künftigen Erträgnisse einer Liegenschaft ( Ersatz für die vorzeitige Schlägerung von Bäumen ) können nicht abgesondert von deren Ertrags- oder Verkehrswert beansprucht werden; sie sind in der Wertberechnung für die Liegenschaft mitberücksichtigt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob52/61; 6Ob377/61; 7Ob106/66
Entscheidung:
31.05.1961
Norm:
ABGB §305
EisbEG §4
RSchO §15

Entscheidungstexte


1 Ob 52/61 1 Ob 52/61 Entscheidungstext OGH 31.05.1961 1 Ob 52/61 NZ 1962,14

6 Ob 377/61 6 Ob 377/61 Entscheidungstext OGH 03.11.1961 6 Ob 377/61 Auch

7 Ob 106/66 7 Ob 106/66 Entscheidungstext OGH 23.11.1966 7 Ob 106/66 EvBl 1967/203 S 240