Rechtsprechung

RS0010602

Den Liegenschaftseigentümern erwächst gegen den Nachbarn aus einer Änderung des Flächenwidmungsplans kein subjektives Recht.

Rechtssatz:

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes ist für die Durchsetzung eines auf die Bestimmungen der §§ 364 Abs 2 bzw 364a ABGB gestützten Anspruches irrelevant, denn den Liegenschaftseigentümern erwächst gegen den Nachbarn aus dem Flächenwidmungsplan kein subjektives Recht ( vgl. VwGHSlg alte Folge Nr. 1540 ).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob586/78; 6Ob611/82; 4Ob99/12f
Entscheidung:
28.03.1979
Norm:
ABGB §364 Abs2 A
ABGB §364a